Allgemeine Geschäftsbedingungen

8Grundsätzlich ist es nicht gestattet den Mietvertrag an Dritte Personen weiterzuvermieten oder zu vermitteln.
Ist der Besteller nicht gleichzeitig Nutzer oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gemeinschuldner.

Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahlen belegt werden.
Im Falle einer Mehrbelegung sind wir, unbeschadet unseres Rechts auf Kündigung des
Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der
Mehrbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt
zu verlassen.
Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln und
uns oder unseren örtlichen Beauftragten alle Schäden und Mängel während der Belegzeit
zu melden. Bei grobfahrlässig verursachten Schäden oder bei Nichtmelden werden
die Kosten der Wiederherstellung in Rechnung gestellt. Kosten für verlorene Schlüssel
(Schließanlage) sind in vollem Umfang zu bezahlen.

Bei Reiseverhinderung muss der Mieter die Reservierung schriftlich kündigen.
Stornokosten:

ab 4 Tage vor Anreise, 24.00 Uhr kostenfrei
ab 3 Tage vor Anreise,24.00 Uhr 50% des Reisepreis
am Anreisetag oder ohne Mitteilung 100% des Reisepreises

Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses  oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.

Am Anreisetag kann der Mieter das Objekt frühestens ab 15 Uhr beziehen.
Schadensersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht um 16 Uhr zur Verfügung steht.
Anreisen nach 18 Uhr ausschließlich nach vorheriger Absprache.
Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 11 Uhr besenrein zu hinterlassen. Spätere Abreisen sind kostenpflichtig und vorab anzumelden.
Hat der Mieter in ausgewiesenen Nichtraucherwohnungen/-Zimmer geraucht oder wurden Haustiere untergebracht, in denen Haustiere nicht erlaubt sind, ist eine Reinigungsgebühr von 75,00€ zu entrichten.
Bei grobfahrlässig verunreinigten Zimmern/Wohnungen, behalten wir uns vor, die Renovierungskosten in Rechnung zu stellen.

Für Ferienhäuser und –Wohnungen/Appartements:
Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen, die Benutzung eines evtl. vorhandenen Geschirrspülers muss beendet sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Ist dies nicht erfolgt, erheben wir eine Reinigungsgebühr von 75,00€.

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne dieser AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksamen Bestimmungen durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Eberswalde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.